Klassen / Preise (Gültig ab 01.04.2025)

Preise der einzelnen Klassen:

Klasse B

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)70,- Euro
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 min. 12 Stück)
(Autobahn, Überland und Nachtfahrt)
70,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*150,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse B Automatik

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)75,- Euro
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 min. 12 Stück)
(Autobahn, Überland und Nachtfahrt)
75,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*150,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse B196

VoraussetzungenFahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw- Führerschein)
Befristet:Nein
Schließt ein:Klasse AM
Mindestalter:25 Jahre


Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse B196 sind:

– Mindestalter von 25 Jahren und
– eine theoretische Ausbildung von mind. 4 Theoriestunden á 90 Minuten
– eine praktische Ausbildung im Umfang von 5 Fahrstunden á 90 Minuten

Mit dem Eintrag dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Sie müssen vorab mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B gewesen sein.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Schlüsselzahl B196 fahren?

Krafträder mit:

– Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
– Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
– Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
– Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

– symmetrisch angeordneten Rädern und
– Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
– bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
– Leistung von bis zu 15 kW

Die Schlüsselzahl B196 wird nur für Deutschland erteilt und es ist definitiv kein Aufstieg zu einer höheren Motorradklasse erlaubt.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestanzahl von 5 x 90 Minuten praktische Ausbildung vor. Teile der praktischen Ausbildung werden auf Landstraßen und Autobahnen absolviert.

Die Anzahl der Übungsstunden ist selbstverständlich stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler/in. Ein Nachweis der Teilnahme an einer Fahrerschulung wird von uns nur ausgestellt, wenn wir sicher davon ausgehen können, dass der Fahrschüler zukünftig sicher, verantwortungsbewusst und umweltfreundlich ein Leichtkraftrad im Verkehr führen kann.

Wir bemühen uns natürlich stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen. Ein Recht auf Herausgabe des Nachweises der Fahrerschulung nach 5 x 90 Minuten praktischer Ausbildung hat der Fahrschüler nicht, wenn der Fahrlehrer nicht von seinen Leistungen überzeugt ist!

Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Es sollen jedoch laut Gesetzgeber während der Fahrerschulung auch Fahrten auf Landstraßen und Autobahnen durchgeführt werden.

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)68,- Euro
Komplett mit theoretischem Unterricht und Lehrmaterial (inkl. 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten)850,- Euro


Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse B197

BerechtigungFahren von Krafträdern ab 16 Jahren bis 125 cm3 (max. 11 kW – bis 80 km/h), ab 18 Jahren unbegrenzte Geschwindigkeit
Besonderheitenvor Vollendung des 18. Lebensjahres beschränkt auf 80 km/h
Voraussetzungenkein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
BefristetNein
Schließt einKlasse AM
Mindestalter16 Jahre


Welche Fahrzeuge darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
– gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger
– mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
– mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Benötige ich vorher eine andere Klasse?

Nein, ein Vorbesitz ist nicht gefordert.

Ist der Führerschein auf eine bestimmte Zeit befristet?

Nein, die Dauer der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis ist nicht befristet, aber ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit – wie bisher – nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (u.a. für Berufskraftfahrer*innen, Busfahrer*innen).

Der Führerschein wird bei Ersterteilung auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich auf insgesamt vier Jahre, falls es in den ersten zwei Jahren zu einer entsprechenden Auffälligkeit kommt.
Wurde vor der Klasse B bereits die Klasse A1 erworben, wird keine erneute Probezeit erteilt.

Welche Fahrerlaubnisklassen darf ich mit diesem Führerschein noch fahren?

In der Fahrerlaubnisklasse B mit Schlüsselzahl 197 sind die Klassen AM und L mit eingeschlossen.

Wieviel Fahrstunden muss ich absolvieren?

Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl für die Übungsstunden vor.
Somit ist die Anzahl der Übungsstunden stark abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler*innen. Wir bemühen uns stets die Anzahl der Fahrstunden niedrig zu halten, ohne dabei unsere Verantwortung zu vernachlässigen.

Welche Sonderfahrten sind vorgeschrieben?

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

– 5 Überlandfahrten
– 4 Autobahnfahrten
– 3 Beleuchtungsfahrten

Wieviel Theorie-Unterrichte muss ich besuchen?

Die theoretischen Unterrichte setzen sich wie folgt zusammen:

– 12 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Grundstoff
– 2 Unterrichte à 90 Minuten sogenannter Zusatzstoff

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.) – Automatik75,- Euro
Fahrstunde (je 45 min) – Schaltung70,- Euro
Sonderfahrt75,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*150,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Fahrerschulung B96

Grundbetrag650,- Euro


Darin sind 150 Minuten Theorie, 210 Minuten praktische Übungen und 60 Minuten fahren im Realverkehr enthalten! Sollten darüber hinaus zusätzliche Fahrstunden nötig werden, so sind pro Fahrstunde 73,- € zu zahlen.

* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse BE

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)75,- Euro
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 min. 5 Stück)
(Autobahn, Überland und Nachtfahrt)
75,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*160,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren
Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!
 


Klasse A

BerechtigungFahren von Motorrädern jeder Art, auch mit einem Beiwagen
Besonderheitenüber 50 cm3 oder mehr als 45 km/h
Voraussetzungenkein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
BefristetNein
Schließt einKlassen A1, A2, AM
Mindestalter24 Jahre

Theoretische Ausbildung

Es sind 16 Theoriestunden erforderlich.

Diese setzten sich aus 12 Unterrichtsstunden für den Grundstoff sowie aus 4 Klassenspezifische Unterrichtseinheiten zusammen.

Praktische Ausbildung

Es sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Sie setzten sich aus 4 Stunden Autobahnfahrten, 5 Stunden Überlandfahrten sowie 3 Stunden Dunkelfahrten zusammen.
Die werden am Ende der Ausbildung absolviert.

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)75,- Euro
Sonderfahrt75,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*160,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse A2

BerechtigungFahren von Motorrädern jeder Art, auch mit einem Beiwagen
Besonderheitenauf zwei Jahre beschränkt bis max. 35 kW (48 PS)
Voraussetzungenkein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
BefristetNein
Schließt einKlassen A1 und AM
Mindestalter18 Jahre

Theoretische Ausbildung

Es sind 16 Theoriestunden erforderlich.

Diese setzten sich aus 12 Unterrichtsstunden für den Grundstoff sowie aus 4 Klassenspezifische Unterrichtseinheiten zusammen.

Praktische Ausbildung Es sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Sie setzten sich aus 4 Stunden Autobahnfahrten, 5 Stunden Überlandfahrten sowie 3 Stunden Dunkelfahrten zusammen.
Die werden am Ende der Ausbildung absolviert.

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)75,- Euro
Sonderfahrt75,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*160,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse A1

BerechtigungFahren von Krafträdern ab 16 Jahren bis 125 cm3 (max. 11 kW – bis 80 km/h), ab 18 Jahren unbegrenzte Geschwindigkeit
Voraussetzungenkein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
BefristetNein
Schließt einKlasse AM
Mindestalter16 Jahre

Theoretische Ausbildung

Es sind 16 Theoriestunden erforderlich.

Diese setzten sich aus 12 Unterrichtsstunden für den Grundstoff sowie aus 4 Klassenspezifische Unterrichtseinheiten zusammen.

Praktische Ausbildung Es sind 12 Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Sie setzten sich aus 4 Stunden Autobahnfahrten, 5 Stunden Überlandfahrten sowie 3 Stunden Dunkelfahrten zusammen.
Die werden am Ende der Ausbildung absolviert.

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)72,- Euro
Sonderfahrt72,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*160,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!
 


Klasse AM

BerechtigungFahren von Kleinkrafträdern max 50 cm3 mit max. 45 km/h / Leistung bei Elektro-Motoren max. 4 KW
Besonderheitenkein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn die Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug gemacht  wird
Voraussetzungenkein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
BefristetNein
Schließt ein
Mindestalter15 Jahre

Theoretische Ausbildung

Es sind 14 Theoriestunden erforderlich.

Diese setzten sich aus 12 Unterrichtsstunden für den Grundstoff sowie aus 2 Klassenspezifische Unterrichtseinheiten zusammen.

Praktische Ausbildung Es sind keine besonderen Ausbildungfahrten vorgeschrieben.

Grundbetrag299,- Euro
Fahrstunde (je 45 min.)67,- Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung*150,- Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung*60,- Euro
Lernmittel App80,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!


Klasse Mofa

Grundbetrag (inklusive Fahrstunde – 90 Minuten)400,- Euro


* = zuzüglich TÜV-Gebühren

Der Führerschein kann auf Wunsch auch finanziert werden!